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   KG, 11.04.2019 - 9 W 54/17, 9 W 90/17   

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https://dejure.org/2019,45830
KG, 11.04.2019 - 9 W 54/17, 9 W 90/17 (https://dejure.org/2019,45830)
KG, Entscheidung vom 11.04.2019 - 9 W 54/17, 9 W 90/17 (https://dejure.org/2019,45830)
KG, Entscheidung vom 11. April 2019 - 9 W 54/17, 9 W 90/17 (https://dejure.org/2019,45830)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 21 GNotKG, § 17 Abs 1 S 1 BeurkG, § 433 BGB, §§ 433 ff BGB, § 925 BGB
    Notarkostenbeschwerde: Amtspflichtverletzung und unrichtige Sachbehandlung im Falle getrennter Beurkundung von Auflassung und Verpflichtungsgeschäft beim Wohnungskauf)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Beschwerde gegen die Kostenberechnung eines Notars

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Köln, 28.02.1997 - 2 Wx 16/97

    Beurkundung durch Auflassung

    Auszug aus KG, 11.04.2019 - 9 W 54/17
    Beurkundet der Notar eine überflüssige Urkunde, ohne die Vertragsparteien über kostengünstige Alternativen zu informieren, so liegt eine unrichtige Sachbehandlung vor (OLG Köln MDR 1997, 892).

    Während einige Oberlandesgerichte in der getrennten Beurkundung der Auflassung - jedenfalls durch einen anderen Notar - eine unrichtige Sachbehandlung sehen (OLG Köln, Beschluss vom 28. Februar 1997 zu 2 Wx 16/97, MDR 1997, 892; hierzu neigend auch Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 18. Februar 1997 - 9 W 164/96 -, Rn. 12, juris; a.A. OLG Hamm, Beschluss vom 27. April 1998 - 15 W 98/98 -, juris) oder gar disziplinarisch ahnden (OLG Celle, Beschluss vom 06. Januar 2003 - Not 19/02 -, juris), billigen andere Stimmen diese Vorgehensweise als den sichereren Weg (Übersicht bei Tiedtke in: Korintenberg, GNotKG, 20. Auflage, 2017 § 21 Rnn. 22 ff.).

    Dem treten andere Oberlandesgerichte entgegen mit der Argumentation, dass für die Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Übertragung des Eigentums vor der Zahlung des Kaufpreises der Nachweis ihrer Bewilligung in der Form des § 29 Abs. 1 S. 1 GBO durch Vorlage einer auszugweisen Ausfertigung oder auszugsweisen beglaubigten Abschrift der Urkunde (§§ 42 Abs. 3, 49 Abs. 3 BeurkG) geführt werden könne, wobei der die Auflassung enthaltende Teil der Urkunde in diesem Auszug dann nicht wiedergegeben werde, und dieser Weg nach § 20 GBO gleichermaßen sicher sei (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 28. Februar 1997 zu 2 Wx 16/97, MDR 1997, 892).

  • OLG Celle, 06.01.2003 - Not 19/02

    Disziplinarverfahren gegen einen Anwaltsnotar; Verstoß gegen die Bestimmungen

    Auszug aus KG, 11.04.2019 - 9 W 54/17
    Während einige Oberlandesgerichte in der getrennten Beurkundung der Auflassung - jedenfalls durch einen anderen Notar - eine unrichtige Sachbehandlung sehen (OLG Köln, Beschluss vom 28. Februar 1997 zu 2 Wx 16/97, MDR 1997, 892; hierzu neigend auch Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 18. Februar 1997 - 9 W 164/96 -, Rn. 12, juris; a.A. OLG Hamm, Beschluss vom 27. April 1998 - 15 W 98/98 -, juris) oder gar disziplinarisch ahnden (OLG Celle, Beschluss vom 06. Januar 2003 - Not 19/02 -, juris), billigen andere Stimmen diese Vorgehensweise als den sichereren Weg (Übersicht bei Tiedtke in: Korintenberg, GNotKG, 20. Auflage, 2017 § 21 Rnn. 22 ff.).

    Erst wenn die Beteiligten sich auch danach - übereinstimmend - für die mehr Sicherheit bietende, aber auch Mehrkosten verursachende Vertragsgestaltung entschieden haben, kann der Notar dem entsprechen, ohne sich dem Vorwurf amtspflichtwidrigen Verhaltens ausgesetzt zu haben (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 06. Januar 2003 - Not 19/02 -, Rn. 14, juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 18. Februar 1997 - 9 W 164/96 -, Rn. 13, juris).

  • BayObLG, 27.09.2000 - 3Z BR 186/00

    Getrennte Beurkundung von Kaufvertrag und Auflassung

    Auszug aus KG, 11.04.2019 - 9 W 54/17
    b) Ob und unter welchen Voraussetzungen der Notar berechtigt oder gar verpflichtet ist, die Auflassung zusammen mit dem Verpflichtungsgeschäft zu beurkunden, wird in Rechtsprechung und Literatur kontrovers diskutiert (vgl. etwa die Übersicht über den Meinungsstand bei Krauß in: Beck'sches Notarhandbuch, 6. Auflage 2015, Rn. 447 ff. und Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 27. September 2000 - 3Z BR 186/00 -, Rn. 14 ff., juris).

    Das Bayerische Oberste Landesgericht hat dem Notar jedenfalls dann keine unrichtige Sachbehandlung angelastet, wenn zu diesen Umständen hinzukomme, dass der Notar von einem erhöhten Sicherungsbedürfnis des Verkäufers ausgehen müsse und er diesem Sicherungsbedürfnis Rechnung trage (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 27. September 2000 - 3Z BR 186/00 -, Rn. 15, juris).

  • OLG Schleswig, 18.02.1997 - 9 W 164/96
    Auszug aus KG, 11.04.2019 - 9 W 54/17
    Während einige Oberlandesgerichte in der getrennten Beurkundung der Auflassung - jedenfalls durch einen anderen Notar - eine unrichtige Sachbehandlung sehen (OLG Köln, Beschluss vom 28. Februar 1997 zu 2 Wx 16/97, MDR 1997, 892; hierzu neigend auch Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 18. Februar 1997 - 9 W 164/96 -, Rn. 12, juris; a.A. OLG Hamm, Beschluss vom 27. April 1998 - 15 W 98/98 -, juris) oder gar disziplinarisch ahnden (OLG Celle, Beschluss vom 06. Januar 2003 - Not 19/02 -, juris), billigen andere Stimmen diese Vorgehensweise als den sichereren Weg (Übersicht bei Tiedtke in: Korintenberg, GNotKG, 20. Auflage, 2017 § 21 Rnn. 22 ff.).

    Erst wenn die Beteiligten sich auch danach - übereinstimmend - für die mehr Sicherheit bietende, aber auch Mehrkosten verursachende Vertragsgestaltung entschieden haben, kann der Notar dem entsprechen, ohne sich dem Vorwurf amtspflichtwidrigen Verhaltens ausgesetzt zu haben (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 06. Januar 2003 - Not 19/02 -, Rn. 14, juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 18. Februar 1997 - 9 W 164/96 -, Rn. 13, juris).

  • OLG Hamm, 01.04.2008 - 15 Wx 13/08

    Änderung der Verwahrungsanweisung

    Auszug aus KG, 11.04.2019 - 9 W 54/17
    Er muss die Vertragsparteien über die entstehenden Kosten belehren, wenn dadurch objektiv überflüssige Kosten verursacht werden, insbesondere die Vornahme der notariellen Beurkundung an sich überflüssig ist (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 05. Oktober 1998 - 25 W 4420/97 -, Rn. 17, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 01. April 2008 - I-15 Wx 13/08 -, Rn. 15, juris m.w.N.).

    Stehen mehrere verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten zur Wahl, so hat er auf den billigsten Weg hinzuweisen, wenn dieser eine für die Erreichung des gewollten Erfolges angemessene und zumindest in gleicher Weise sichere und zweckmäßige Form darstellt (OLG Hamm, Beschluss vom 1. April 2008 - I-15 Wx 13/08 -, Rn. 17, juris; Ganter in: Handbuch der Notarhaftung, 4. Auflage, 2018 Rn. 975).

  • OLG Hamm, 27.04.1998 - 15 W 98/98

    Keine unrichtige Sachbehandlung bei gesonderter Beurkundung der Auflassung

    Auszug aus KG, 11.04.2019 - 9 W 54/17
    Während einige Oberlandesgerichte in der getrennten Beurkundung der Auflassung - jedenfalls durch einen anderen Notar - eine unrichtige Sachbehandlung sehen (OLG Köln, Beschluss vom 28. Februar 1997 zu 2 Wx 16/97, MDR 1997, 892; hierzu neigend auch Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 18. Februar 1997 - 9 W 164/96 -, Rn. 12, juris; a.A. OLG Hamm, Beschluss vom 27. April 1998 - 15 W 98/98 -, juris) oder gar disziplinarisch ahnden (OLG Celle, Beschluss vom 06. Januar 2003 - Not 19/02 -, juris), billigen andere Stimmen diese Vorgehensweise als den sichereren Weg (Übersicht bei Tiedtke in: Korintenberg, GNotKG, 20. Auflage, 2017 § 21 Rnn. 22 ff.).

    Für die höhere Sicherheit - jedenfalls aus der Sicht des Verkäufer - der getrennten Beurkundung mag sprechen, dass vor der Beurkundung der Auflassung eine Eintragung des Käufers in das Grundbuch ausgeschlossen ist und auch kein Anwartschaftsrecht zugunsten des Käufers entsteht (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 27. April 1998 - 15 W 98/98 -, Rn. 22, juris; im Ergebnis auch Kammergericht in DNotZ 1976, 434, 437 f.; in jüngster Zeit LG Berlin, Beschluss vom 29. November 2017 - 80 OH 155/16 -, Rn. 17, juris).

  • OLG Frankfurt, 14.03.1977 - 20 W 995/76
    Auszug aus KG, 11.04.2019 - 9 W 54/17
    Indessen betrifft die notarielle Prüfungs- und Belehrungspflicht in erster Linie die Frage nach dem richtigen und sichersten Weg für die den Notar als Urkundsperson in Anspruch nehmenden Beteiligten (BayObLG, Beschluss vom 20. Februar 1975 in DNotZ 1976, 59, 60 f.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. März 1977 - 20 W 995/76 -, Rn. 10, juris).

    Dabei sei dem pflichtgemäßen Ermessen des Notars ein weiter Spielraum einzuräumen; in keinem Fall könne dem Notar ein Vorwurf gemacht werden, wenn er aus Gründen der Sicherheit einen Weg wähle, der höhere Kosten verursache (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 14. März 1977 - 20 W 995/76 -, Rn. 10, juris m.w.N.).

  • KG, 25.03.2015 - 9 W 42/14

    Beschwerde gegen Kostenentscheidung in einem gerichtlichen Verfahren in einer

    Auszug aus KG, 11.04.2019 - 9 W 54/17
    Bestand der Gebührenanspruch nicht, weil die Gebühren wegen einer unrichtigen Sachbehandlung im Sinne von § 21 Abs. 1 GNotKG nicht zu erheben waren, und war der Notar deswegen in dem Verfahren auf gerichtliche Entscheidung nach § 127 Abs. 1 GNotKG unterlegen, hat er die Kosten dieses Verfahrens zu tragen (vgl. Senat, Beschluss vom 25. März 2015 - 9 W 42-46/14 -, juris Rn 26 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 08.11.1994 - 10 W 123/94

    Getrennte Beurkundung von Kaufvertrag und Auflassung

    Auszug aus KG, 11.04.2019 - 9 W 54/17
    Auch in einer späteren Entscheidung fordert das OLG Düsseldorf ein zusätzliches besonderes Sicherungsinteresse der Beteiligten für die kostenintensivere Mehrfachbeurkundung (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08. November 1994 - 10 W 123/94 -, Rn. 4, juris).
  • OLG Frankfurt, 17.03.1989 - 20 W 384/88
    Auszug aus KG, 11.04.2019 - 9 W 54/17
    Unrichtiger Weise wird die Entscheidung des OLG Frankfurt (Beschluss vom 17. März 1989 zu 20 W 384/88, MDR 1989, 650) für die Empfehlung getrennter Beurkundung von Kaufvertrag und Auflassung zitiert.
  • OLG Düsseldorf, 13.03.1980 - 10 W 121/79

    Getrennte Beurkundung von Kaufvertrag und Auflassung bei Kauf eines Trennstücks

  • BGH, 01.10.2015 - V ZB 181/14

    Kaufvertrag über eine noch zu vermessende Grundstücksteilfläche: Doppelvertretung

  • BayObLG, 12.12.2002 - 2Z BR 112/02

    Eintragungsbewilligung und Aufteilungsplan bei Wohnungseigentum - Abweichung des

  • OLG Frankfurt, 29.06.2011 - 20 W 267/11

    Eigene Einsichtnahme des Grundbuchamts in elektronisches Register

  • OLG Hamm, 03.05.2007 - 15 W 418/06

    Gebühr für eine Identitätserklärung

  • LG Berlin, 29.11.2017 - 80 OH 155/16

    Notarkosten: Getrenntbeurkundung von Kaufvertrag und Auflassung

  • KG, 05.10.1998 - 25 W 4420/97

    Verletzung der Amtspflichten eines Notars durch die Beurkundung von

  • KG, 29.08.1975 - 1 W 1043/74
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